Die GCM GmbH (nachfolgend GCM) hat sich als Schadendienstleister für die Bearbeitung von Kumulschäden im Auftrag von Versicherungen und Versicherungsnehmern etabliert.
Kommt es bei einem Versicherer zu einem Kumulschadenereignis mit mehreren hundert oder tausend Geschädigten, ist ein strukturiertes und gut vorbereitetes Schadenmanagement die wesentliche Voraussetzung für eine schnelle Abwicklung. Versicherer, Versicherungsnehmer und das Team von GCM arbeiten Hand in Hand.
Unsere Erfahrung aus mehr als fünfzehn Jahren Kumulschadenbearbeitung bringen wir in die notwendigen Prozesse ein.
Kumulschäden stellen Versicherungen und Ihre Versicherungsnehmer vor große Herausforderungen. Es geht nicht nur um die fehlenden personellen Kapazitäten auf Seiten des Versicherers, die ausgeglichen werden müssen. Der Kumulschaden fordert schnelles Handeln und sofortige Reaktion auf die Vielzahl der erhobenen Ansprüche. Unmut kommt schnell auf und die Geduld der Anspruchsteller ist nach wenigen Tagen bereits strapaziert. Der Schaden wird zum Politikum und ist ein gefundenes Fressen für die Medien. Kann man die Ansprüche rechtzeitig steuern und bündeln, ist die Abarbeitung wesentlich erleichtert. Es gilt den Geschädigten zu zeigen, dass die Ansprüche ernst genommen und so schnell wie möglich geprüft werden.
Zu regeln ist zunächst die Schadenaufnahme. Hier bieten sich zentrale Erfassungsportale an, aus denen die Daten für die Schadenbearbeitung gezogen werden können. Aufgrund der Vielzahl der Ansprüche kommt es anderenfalls hier bereits zum „Stau“.
Erste Anlaufstelle für die Anspruchsteller ist in der Regel das versicherte Unternehmen. Schnell bilden sich durch die moderne Technik und die zur Verfügung stehenden Medien Interessengemeinschaften unter den Anspruchstellern. Klare Informationen zum Meldeweg eines Anspruchs sind unerlässlich. Die so vom Geschädigten selbst erfassten Daten kann die GCM GmbH für die Erstellung von Erstinformation und zur Reservebildung nutzen. Es gibt verschiedene Wege, wie die Informationen zwischen Versicherungsnehmer und der GCM GmbH ausgetauscht werden können. Dies hängt davon ab, in welcher Form die Daten bereitgestellt werden können. Automatisierte Einpflege von Daten ist die sicherste, genaueste und schnellste Methode.
Erstinformation zum Schadenereignis und über den weiteren Ablauf der Bearbeitungen müssen zeitnah erfolgen. Im Idealfall vergehen maximal vierzehn Tage zwischen Ereignis und Versand der Erstinformation. Der Geschädigte soll wissen, wer wir sind und wer zukünftig Ansprechpartner für Fragen und die Einreichung von Schadenunterlagen ist.
Die Einschätzung eines Verschuldens im Haftpflichtfall kann notfalls bei technischen Unklarheiten auch in einem zweiten Schritt erfolgen, wenn Untersuchungen zur Schadenursache andauern.
Ist die Entscheidung des Versicherers getroffen, nach welchen gesetzlichen Vorschriften die Regulierung oder Ablehnung des Schadens erfolgt, wird in einem weiteren Schritt der Geschädigte über das Ergebnis der Ursachenprüfung informiert. Entscheidend sich der Versicherer zur Regulierung, steigt GCM in die Prüfung der Anspruchshöhe ein. Es ergeht ein Regulierungsvorschlag an den Versicherer und eine Abfindung an den Geschädigten. Verschiedene Modelle zur Auszahlung stehen zur Verfügung.
Die Bearbeitung von Massenschäden ist ein Kampf gegen die Zeit und den täglich steigenden Unmut der Geschädigten, wenn aus deren Sicht die Schadenbearbeitung unnötig verzögert wird.
Kostenerhöhende Faktoren wie die Beauftragung von Rechtsanwälten auf Seiten des Geschädigten oder die Einreichung von Klagen können nur vermieden werden, wenn schnell und detailliert darüber informiert wird, was den Geschädigten erwartet. Erschwerend kommt hinzu, dass nicht nur Versicherer Künstliche Intelligenz nutzen, sondern auch die Geschädigten. Das „Argumentationspokern“ erhöht zusätzlich den Zeit-und Arbeitsaufwand, vor allem dann, wenn aus Unwissenheit alles, was die KI entgegnet ungefiltert als Argumentationshilfe benutzt wird, um die Ansprüche durchzusetzen.
Verständnis für die besondere Ausnahmesituation „Massenschaden“ auf Seiten der Geschädigten ist selten. Auf die Ausnahmesituation „Massenschaden“ können Versicherer und Versicherungsnehmer jedoch sehr gut vorbereitet sein. Ist dies der Fall, ist der Weg zu einer effizienten Problemlösung geebnet.
Astrid Lenz, Geschäftsführerin, GCM GmbH